Verhaltenskodex und Selbstverpflichtungserklärung
für alle an der Veranstaltung FAIRkickt (07.-25.09.2026) aktiv beteiligten Personen
Veranstalter:innen
Stadt Frankfurt am Main
- Der Magistrat - Dezernat VI - Finanzen, Beteiligungen und Personal
Koordinierungsstelle Fairtrade
Paulsplatz 9, 60311 Frankfurt
und
Lust auf besser leben gGmbH
Steinweg 6
60313 Frankfurt
Darum geht es
Das kostenfreie Bildungsangebot für Kinder und Jugendliche in Frankfurt findet vom 7. bis 25. September 2026 im Sportquartier im Stadtwald mit insgesamt rund 1.700 Jugendlichen statt. Täglich kommen ca. 100 Jugendliche parallel, davon montags bis freitags je bis zu drei Schulklassen zwischen der 5. und 10. Klasse, sowie an den Samstagen 12. und 19. September Einzelanmeldungen von Jugendlichen zwischen 12 und 16 Jahren aus Frankfurt und Umgebung. Veranstaltet wird das Angebot von der Koordinierungsstelle Fairtrade der Stadt Frankfurt am Main und der Lust auf besser leben gGmbH.
Im Fokus steht die Verbindung von Sport, Nachhaltigkeit und kreativem Lernen. Es gibt Kreativangebote wie Graffiti, Upcycling, Trickfilm, Fotografie, Zeichnen, Bewegungsangebote im Stadtwald und Kochworkshops mit Tipps zu gesunder, nachhaltiger Ernährung. Die Workshops werden von Frankfurter Künstler:innen, Bildungsreferent:innen und von Mitarbeitenden von Eintracht Frankfurt angeboten.
Leitbild
Wir legen Wert auf ein sicheres und gewaltfreies Umfeld für Kinder, Jugendliche und Mitarbeiter:innen. Unser Gewaltschutzkonzept basiert auf klaren Leitlinien, die unser Grundverständnis widerspiegeln.
Unsere Leitlinien umfassen folgende Punkte:
· Respekt und Wertschätzung: Wir begegnen allen Menschen bei unseren Veranstaltungen mit Respekt und Wertschätzung, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion, Alter, sexuelle Orientierung oder sozialem Status. Jedes Kind, jeder Jugendliche und jedes Teammitglied sollen sich bei uns sicher und angenommen fühlen.
· Gewaltfreie Kommunikation: Wir fördern eine offene und gewaltfreie Kommunikation als Grundlage für ein respektvolles Miteinander. Konflikte werden konstruktiv und empathisch gelöst, ohne dass körperliche- oder verbale Gewalt angewendet wird.
· Prävention und Intervention: Wir setzen auf präventive Maßnahmen, um Gewalt bei unseren Veranstaltungen vorzubeugen. Dazu gehört unter anderem das Team (Veranstalter:innen & Betreuer:innen), die Workshopleitungen sowie die Teilnehmenden für ein respektvolles Verhalten untereinander zu sensibilisieren. Im Falle von Gewaltvorfällen intervenieren wir umgehend und unterstützen alle Beteiligten angemessen.
· Transparenz und Reflexion: Wir legen Wert auf Transparenz und Reflexion unserer Arbeit im Hinblick auf den Gewaltschutz. Die Veranstaltung und erhobene Maßnahmen werden überprüft und reflektiert. Bei Bedarf passen wir diese an, um ein Höchstmaß an Sicherheit und Wohlbefinden für alle Beteiligten zu gewährleisten.
Präventiver Kinderschutz
Personal
· Wir stellen sicher, dass die Veranstaltung vor Ort durchgängig von pädagogischen Fachkräften begleitet wird.
· Zur Wahrung von §72a SGB VIII (Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen) sind alle an der Veranstaltung mitwirkenden Personen zur Selbstauskunft verpflichtet.
· Eine Unterlassung hat den Ausschluss von der Veranstaltung zur Folge.
Dieser Personenkreis umfasst:
· Alle Workshopleitenden,
· alle Nachwuchskräfte und Mitarbeitende der Stadt Frankfurt,
· alle Ehrenamtlichen und Honorarkräfte,
· sowie weitere Externe,
die bei FAIRkickt tätig sind. Im Folgenden wird dieser Personenkreis als „alle an der Veranstaltung aktiv beteiligten Personen“ bezeichnet.
Verhaltenskodex und Selbstverpflichtungserklärung
Ein Verhaltenskodex und eine Selbstverpflichtungserklärung für alle an der Veranstaltung aktiv beteiligten Personen sind von entscheidender Bedeutung, um das Wohl der Teilnehmer:innen während der Veranstaltung zu gewährleisten. Diese Instrumente dienen als Leitfaden für ethisches und professionelles Verhalten und legen klare Erwartungen und Standards fest, die alle aktiv an der Veranstaltung beteiligten Personen einhalten müssen. Durch die Unterzeichnung und Einhaltung dieser Dokumente verpflichten alle an der Veranstaltung aktiv beteiligten Personen dazu, die Rechte und Bedürfnisse der Kinder/Jugendlichen zu respektieren, ihre Sicherheit und ihr Wohlergehen zu schützen und einen vertrauensvollen und respektvollen Umgang miteinander zu fördern.
Der Verhaltenskodex sowie die Selbstverpflichtungserklärung enthalten folgende Regelungen und Leitlinien:
Selbstverpflichtungserklärung
Versicherung, dass jede an der Veranstaltung aktiv beteiligte Person nicht wegen einer Straftat nach
· § 171 StGB (Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht),
· §§ 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 184j, 184k, 184l (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung),
· 201a Abs. 3 StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen),
· § 225 StGB (Misshandlung von Schutzbefohlenen),
· §§ 232 bis 233a, 234, 235, 236 StGB (Straftaten gegen die persönliche Freiheit)
rechtskräftig verurteilt worden ist und auch keine entsprechenden Verfahren gegen sie/ihn anhängig sind; oder sie/er wegen einer solchen Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist oder sie/er in der Vergangenheit begangen hat.
Im Rahmen dieser Erklärung verpflichtet sich der/die Vertragspartnerin, uns über die Einleitung eines entsprechenden Verfahrens sowie einer o.g. Tat zu informieren.
Verhaltenskodex
Zudem verpflichten sich alle an der Veranstaltung aktiv beteiligten Personen zu folgenden Verhaltensweisen:
- Ich begegne Kindern und Jugendlichen mit wertschätzendem und vertrauensvollem Verhalten und achte ihre Rechte und ihre Würde.
- Ich wahre die Intimsphäre und die persönlichen Schamgrenzen der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen.
- Ich schütze die mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor Schaden, Gefahren, Missbrauch und Gewalt.
- Ich nehme die individuellen Empfindungen der Kinder und Jugendlichen zu Nähe und Distanz gegenüber anderen Menschen ernst und respektiere ihre persönlichen Grenzen.
- Ich nehme Grenzüberschreitungen gegenüber Schutzbefohlenen durch andere Mitarbeitende und Teilnehmende bei Angeboten und Aktivitäten bewusst wahr und spreche meine Wahrnehmung unmittelbar bei den Beteiligten offen an.
- Während meines Workshops werden keine Türen verschlossen und ich werde mich nicht alleine mit Kindern oder Jugendlichen in einem Raum aufhalten.
Sie versichern, dass sie sich mit dem Verhaltenskodex auseinandergesetzt haben und daranhalten werden. Bei Hinweisen oder dem schwerwiegenden Verdacht von schweren oder wiederholten Grenzverletzungen informieren sie die Auftraggeberin bzw. Veranstalter:innen über den Sachverhalt umgehend.
Schutzvereinbarungen während der Veranstaltung
Die Schutzvereinbarung für alltägliche Situationen während der Veranstaltung ist entscheidend, um einen einheitlichen Rahmen für die Sicherheit und das Wohlbefinden der Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten. Sie legt klare Richtlinien für den Umgang fest, und fördert professionelle Standards, um Risiken zu minimieren und ein sicheres Umfeld zu schaffen.
Verpflichtung: Wir verpflichten uns, dass Wohl der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen stets in den Mittelpunkt unserer Arbeit zu stellen und ihre Rechte zu respektieren und zu schützen. Zudem verpflichten wir uns innerhalb unseres Einflussbereiches alles zu tun, dass während der Veranstaltung keine Grenzverletzung, kein sexueller Missbrauch und keine sexualisierte Gewalt ermöglicht werden.
Beziehungsgestaltung: Wir gehen verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um und respektieren die individuelle Persönlichkeit der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen, deren Intimsphäre und deren persönliche Grenzen der Scham. Wir respektieren die Privatsphäre der Kinder und Jugendlichen und achten darauf, persönliche Informationen vertraulich zu behandeln.
Vertrauensstellung: Wir haben eine besondere Vertrauens- und Autoritätsstellung gegenüber Kindern und Jugendlichen. Diese Position missbrauchen wir nicht.
Aufmerksamkeit: Wir nehmen Grenzüberschreitungen wie abwertendes, sexistisches, diskriminierendes und/oder gewalttätiges verbales sowie nonverbales Verhalten wahr und tolerieren es nicht. Wir achten darauf, dass sich niemand so während der Veranstaltung verhält.
Kommunikation: Wir sind sprachliche Vorbilder für die Kinder und Jugendlichen und achten auf einen gewaltfreien Kommunikationsstil.
Personalschlüssel
Soweit möglich, werden alle Workshops bei FAIRkickt mit jeweils zwei Personen, aus dem Kreise der an der Veranstaltung aktiv beteiligten Personen betreut. Es ist zu verhindern, dass sich an der Veranstaltung aktiv beteiligten Personen mit Teilnehmenden alleine in einem Raum befinden. Um auch bei kurzfristiger Abwesenheit der zweiten betreuenden Person handlungs- und arbeitsfähig zu bleiben, ist durch alle an der Veranstaltung aktiv beteiligten Personen dafür Sorge zu tragen, dass die Türen der Workshopräume offenstehen.
Professionelle Beziehungsgestaltung
· Wir behandeln alle Teilnehmenden gleich.
· Wir hören den Teilnehmenden zu, lassen sie aussprechen und sind ihnen zugewandt.
· Wir nehmen die Bedürfnisse der Teilnehmenden ernst.
· Wir zeigen Empathie und geben Unterstützung, wo es die Kinder / Jugendlichen benötigen.
· Wir setzen klare Grenzen, wenn Grenzüberschreitungen erfolgen. Diese sind immer auf Augenhöhe, erklärend und sachlich. Es wird dabei nur auf das Verhalten eingegangen und nicht auf die Person selbst.
· Wir lassen uns nicht auf private Geheimnisse mit den uns anvertrauten Teilnehmenden ein. Wir geben keine persönlichen Geheimnisse an Teilnehmende weiter.
· Sollten wir von Teilnehmenden Geheimnisse erfahren, welche die Entwicklung und den Schutz des Kindes beeinträchtigen, werden diese umgehend mit den Veranstaltungsverantwortlichen besprochen.
Professionelles Verhältnis von Nähe und Distanz
· An der Veranstaltung aktiv beteiligten Personen wahren gegenüber den Kindern und Jugendlichen körperliche Distanz.
· Wir geben den Teilnehmenden keine verniedlichenden Kosenamen wie zum Beispiel: Süße, Schatzi, Mäuschen. Wir nennen die Kinder / Jugendlichen beim vollständigen Namen.
· Wir erzählen nichts über unsere eigene Sexualität.
· Die Teilnehmenden werden dazu angehalten, ihre körperlichen und emotionalen Grenzen klar zu kommunizieren und die Grenzen anderer zu akzeptieren.
· Wir zeigen den Teilnehmenden unsere Grenzen bei distanzlosem Verhalten und wahren Intimbereiche.
Grenzverletzung / Grenzüberschreitung von an der Veranstaltung aktiv beteiligten Personen
Grenzverletzungen oder Grenzüberschreitungen von an der Veranstaltung aktiv beteiligten Personen gegenüber den Teilnehmenden beziehen sich auf Handlungen oder Verhaltensweisen, die über die angemessenen professionellen, ethischen oder persönlichen Grenzen hinausgehen.
Dies kann verschiedene Formen annehmen: darunter zählen unter anderem unangemessene körperliche Berührungen, Verletzungen der Privatsphäre, übermäßige Nähe, Verletzungen der Vertraulichkeit, sexuelle Belästigung, Machtmissbrauch oder diskriminierende Äußerungen.
Grenzverletzungen gefährden das Wohl von Kindern und Jugendlichen und können schwerwiegende negative Auswirkungen auf ihre körperliche, emotionale und psychische Gesundheit sowie ihre Entwicklung haben. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die an der Veranstaltung aktiv beteiligten Personen ) sich bewusst über (professionelle) Grenzen sind und stets darauf achten, diese zu respektieren, um eine sichere und unterstützende Umgebung für die Teilnehmenden zu gewährleisten.
Grenzverletzungen können z. B. sein:
· unangekündigter Körperkontakt
· Verwendung von Kosenamen, Verniedlichung des Namens
· Missachtung der Intimsphäre
· Fotos von Kindern ohne deren Genehmigung machen und diese in sozialen Netzwerken verbreiten z. B. auf WhatsApp, Facebook, Instagram
· eine laute und unbeabsichtigt scharfe Ansprache oder eine unbedachte Bemerkung der an der Veranstaltung aktiv beteiligten Personen an die Kinder und Jugendlichen; z.B. im Befehlston
· Teilnehmende mit anderen vergleichen
· im Beisein von Teilnehmenden über andere Kinder / Jugendlichen abwertend sprechen
· Sarkasmus und Ironie
· abwertende Körpersprache
· Teilnehmende stehen lassen und ignorieren
Strafrechtliche relevante Formen der Gewalt (sind im Strafgesetzbuch normiert):
· Teilnehmende schlagen
· Teilnehmende treten
· Teilnehmende am Arm ziehen (z. B. Kind hinter sich herzerren)
· Teilnehmende schütteln
· Teilnehmende einsperren/aussperren
Ich habe mich mit der Selbstverpflichtung und mit dem Verhaltenskodex auseinandergesetzt und werde mich daran halten. Bei Hinweisen oder dem schwerwiegenden Verdacht von schweren oder wiederholten Grenzverletzungen informiere ich die Auftraggeberin bzw. Veranstalter:innen über den Sachverhalt umgehend.
Ort, Datum
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Name, Geburtstag, Unterschrift (aller an der Veranstaltung FAIRkickt aktiv beteiligten Personen)
